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AUTONOMER HAFEN VON LÜTTICH

Quai de Maestricht, 14
B-4000 Liège
Belgique
E-mail : portdeliege@skynet.be
Unsere Bedingungen Verträge und Preislisten Niederlassungsbedingungen Tarifgestaltung

Niederlassungsbedingungen : Drei Möglichkeiten

1. DER KONZESSIONSVERTRAG

  • Von 0 bis 30 Jahre ;
  • Auf dem bereitgestellten Gelände Investierungen vornehmen;
  • Jährlich auf dem Wasserweg garantierte Tonnage:
    • 400 T/lfd.m Kai/Jahr für allgemeine Güter und Altmetall;
    • 750 T/ lfd.m Kai/Jahr für Massengüter (Kohle, Sand, Mineralien,...) ;
    • 600 T/ lfd.m Kai/Jahr für gemischte Operationen.

2. DIE VORLÄUFIGE GENEHMIGUNG :

  • Belegung auf unbestimmte Dauer, generell kurz (6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, …) ;
  • Kündigungsfrist beiderseits: 1 Monat;
  • Keine großen Investierungen;
  • Sehr flexibles System, für kurzfristige Operationen.

3. DIE GENEHMIGUNG FÜR EINZELOPERATIONEN:

  • Genehmigung für einen oder mehrere Verlade-/Löschvorgänge oder andere Vorgänge
    (Sammelgut / Sortierung, Lagerung) im Hafen;
  • Widerrufbar, mit sehr begrenzter Dauer.

BEMERKUNGEN :

  1. Alle Festbauten und –Anlagen müssen durch den Hafen genehmigt werden;
  2. Betriebsgenehmigung, Feuerwehrdienst, commodo / incommodo zu Lasten des Kunden/Benutzers.
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