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Niederlassungsbedingungen : Drei Möglichkeiten
1. Der konzessionsvertrag
Von 0 bis 30 Jahre ;
Auf dem bereitgestellten Gelände Investierungen vornehmen;
Jährlich auf dem Wasserweg garantierte Tonnage:
400 T/lfd.m Kai/Jahr für allgemeine Güter und Altmetall;
750 T/ lfd.m Kai/Jahr für Massengüter (Kohle, Sand, Mineralien,...) ;
600 T/ lfd.m Kai/Jahr für gemischte Operationen.
2. Die vorläufige genehmigung :
Belegung auf unbestimmte Dauer, generell kurz (6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, …) ;
Kündigungsfrist beiderseits: 1 Monat;
Keine großen Investierungen;
Sehr flexibles System, für kurzfristige Operationen.
3. Die genehmigung für einzeloperationen :
Genehmigung für einen oder mehrere Verlade-/Löschvorgänge oder andere Vorgänge (Sammelgut / Sortierung, Lagerung) im Hafen;
Widerrufbar, mit sehr begrenzter Dauer.
For certain type of loading – unloading activities, technical complementary information will need to be transmitted to Liege Port Authority, at least 15 days before the date of the operation: see details in this document.
Bemerkungen :
Alle Festbauten und –Anlagen müssen durch den Hafen genehmigt werden;
Betriebsgenehmigung, Feuerwehrdienst, commodo / incommodo zu Lasten des Kunden/Benutzers.